about Granite group ag

Informationen über Granite Group AG

Die machfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8f. des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG»). Die Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.


Bewilligungsstaus


  1. Die Granite Group AG (die «Gesellschaft») ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG mit Sitz an der Seidengasse 13 in 8001 Zürich, Schweiz.
  2. Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden tätig.
  3. {>Vor FINMA-Bewilligungserteilung: Die Gesellschaft ist der Selbstregulierungsorganisation des Verbandes Schweizerische Vermögensverwalter VSV im Sinne des Geldwäschereigesetzes angeschlossen.
  4. Im Einklang mit den Anforderungen des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) beantragt die Gesellschaft eine Aufnahme bei der Aufsichtsorganisation der AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht sowie eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als Vermögensverwalter gemäss Art. 17 ff.FINIG. <}
  5. {>Nach FINMA-Bewilligungserteilung: Die Gesellschaft wird von AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht beaufsichtigt.
  6. Bewilligungsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht FINMA<}


Ombudsstelle

In Übereinstimmung mit Art. 74ff.FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle OFS Ombud Finance Suisse, 16 Boulevard des Tranchées, 1206 Genf angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs.2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.


Aufrechterhaltung des Kontakts

Die Gesellschaft und dessen Kunden sind verpflichtet, miteinander in Kontakt zu bleiben und sich über Änderungen ihrer Kontaktangaben gegenseitig unverzüglich zu informieren.


Geschäftstätigkeit der Gesellschaft


  1. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. C Ziffer 3 FIDLEG. Zur Ausübung der Mandate lässt sich das Finanzinstitut von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen. Sofern ein Kunde dies wünscht, führt die Gesellschaft die Transaktionen bloss nach Genehmigung durch den Kunden durch.
  2. Die Vermögensverwaltung erfolgt jeweils gestützt auf einem mit dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vertrag, der sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweise, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthält.

Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen

Die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre «Risiken im

Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.

Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.

Vermittler, welche der Gesellschaft Kunden vermitteln, erhalten einen Anteil der Verwaltungsgebühren/Spesenentschädigung von der Gesellschaft ausbezahlt. Dem Kunden entstehen daraus keine Zusatzkosten.

Drittvergütungen

Die Gesellschaft erhält im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Vergütungen von Dritten. Sollten der Gesellschaft solche Vergütungen ausnahmsweise zufliessen, wird sie diese an die Kunden weiterleiten.

Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten

Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber führen könnten.

Berücksichtigtes Marktangebot

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.